Wir verfügen über langjährige Erfahrungen und besondere Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber und können daher die verschiedenen arbeitsrechtlichen Fragestellungen aus verschiedenen Blickwinkeln bewerten und sinnvoll bearbeiten.
Arbeitnehmer, Führungskräfte und leitende Angestellte
Wir beantworten sämtliche Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag und informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer.
Bei arbeitsrechtlichen Problemen muss häufig kurzfristig gehandelt werden, eine Kündigungsschutzklage z.B. in der gesetzlichen Frist von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Nicht selten sind für Zahlungsansprüche dreimonatige Verfallfristen in Arbeitsverträgen oder noch kürzere Verfallfristen in Tarifverträgen zu beachten.
Nach Erhalt einer ordentlichen Kündigung ist nicht selten der ordnungsgemäße Zugang des Kündigungsschreibens fraglich und die maßgebliche Kündigungsfrist zu prüfen. In vielen Fällen sind zudem weitere Fragen zu klären, z.B. nach der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung. Oft sind Urlaubsansprüche zu klären, ein Zeugnis zu prüfen oder zu anzufordern.
Bei Führungskräften oder leitenden Angestellte ist aufgrund arbeitsrechtlicher Sonderstellung das Kündigungsschutzgesetz nur eingeschränkt anwendbar.
Wir helfen Ihnen zielgerichtet mit unserem Fachwissen, besprechen mit Ihnen die jeweils adäquate Strategie zur bestmöglichen Lösung Ihres Problems und begleiten Sie zu den notwendigen außergerichtlichen oder gerichtlichen Verhandlungen.
Arbeitgeber
Wir beraten Arbeitgeber in allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten, entwerfen sämtliche notwendigen Verträge oder Erklärungen, z. B. Arbeitsverträge, Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge, Kündigungsschreiben, Abmahnungen, Zeugnisse oder Betriebsvereinbarungen. Wir führen die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen oder begleiten personelle Maßnahmen und fungieren als Ihre externe Rechtsabteilung.
Unsere Leistungen
Wir vereinbaren mit Ihnen einen kurzfristigen Besprechungstermin und klären schnellstmöglich, welcher Handlungsbedarf besteht. Dabei sind wir grundsätzlich bemüht, unter Beachtung der jeweiligen Sach- und Rechtslage eine außergerichtliche Lösung zu finden. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Arbeitsrecht können wir Ihre Ansprüche ziel- und ergebnisorientiert außergerichtlich geltend machen und bei entsprechender Notwendigkeit gerichtlich einklagen.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht sind vielfältig und umfassen u.a. folgende Fragestellungen:
- Welche Regelungen sollte ein Arbeitsvertrag beinhalten bzw. welche Regelungen in einem bereits bestehenden Arbeitsvertrag sind ggf. unwirksam?
- Unter welchen Voraussetzungen ist ein befristeter Arbeitsvertrag wirksam und welche Konsequenzen hat eine unwirksame Befristung?
- Welche Regelungen sollte ein Aufhebungsvertrag beinhalten, welche rechtlichen Konsequenzen sind dabei zu beachten und welche Alternativen sind ggf. möglich?
- Welche Konsequenzen für ein Arbeitsverhältnis oder die angestrebte oder bereits erfolgte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ergeben sich aus dem Mutterschutz oder aus dem Schwerbehindertenschutz?
- Wann sollte ein Abwicklungsvertrag geschlossen werden, welche Regelungen sollte dieser beinhalten und welche rechtlichen Konsequenzen sind hierbei zu beachten?
- Rechtfertigt ein bestimmtes Verhalten die Erteilung einer Abmahnung? Ist es nach Erhalt einer Abmahnung sinnvoll, sich dagegen außergerichtlich und ggf. gerichtlich zu wehren?
- Was muss ein Arbeitgeber vor Ausbruch einer Verdachtskündigung beachten und unter welchen Voraussetzungen ist solche Kündigung wirksam?
- Unter welchen Voraussetzungen kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden und welche Rechtsfolgen sind dabei zu beachten? Ist es im Falle einer Straftat sinnvoll, auch eine Strafanzeige zu erstatten?
- Welche Konsequenzen hat die Freistellung von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung?
- Unter welchen Umständen kann eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden?
- Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar und unter welchen Voraussetzungen kann betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt gekündigt werden?
- Welche arbeitsvertraglich oder ggf. tarifvertragliche Frist ist für die ordentliche Kündigung maßgeblich?
- Wurde eine Probezeit vereinbart, kann eine solche verlängert werden bzw. welche Rechte oder Pflichten bestehen in einer Probezeit?
- Unter welchen Voraussetzungen kann bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt (z. B. krankheitsbedingt) gekündigt werden?
- Sollte oder muss vor Ausspruch einer Beendigungskündigung zunächst eine Änderungskündigung ausgesprochen werden bzw. in welcher Weise sollte nach Erhalt einer Änderungskündigung reagiert werden?
- Muss ein Betriebsrat angehört werden, wie wird ein Anhörungsschreiben formuliert und welche Frist ist zu beachten? Welche Folgen hat eine unwirksame Anhörung?
- Welche Rechte bzw. Pflichten bestehen bei einem Betriebsübergang?
- Welche Ansprüche können bzw. sollten zusammen mit einer Kündigungsschutzklage geltend gemacht werden?
- Besteht Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bzw. kann über die Zahlung einer Abfindung verhandelt werden und was sollte dabei beachtet werden?
- Besteht Anspruch auf einen Jahresbonus, Tantiemen, auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld?
- Welche Rechte oder Pflichten bestehen bei Arbeitnehmerüberlassung?
- Unter welchen Voraussetzungen kann Mehrarbeit von verlangt werden?
- Ist ein bestimmtes Verhalten eines Kollegen oder Vorgesetzten als Mobbing zu bewerten und was kann gegen Mobbing am Arbeitsplatz unternommen werden?
- Welche Rechte stehen einem Arbeitnehmer bei so genannter Scheinselbstständigkeit zu?
- Welche Haftungsrisiken bestehen für Arbeitgeber bei drohender Scheinselbständigkeit z. B. eines freien Mitarbeiters oder Subunternehmers?
- Unter welchen Voraussetzungen wird von der Agentur für Arbeit hinsichtlich der Zahlung von Arbeitslosengeld I eine Sperrfrist verhängt?
- Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit?
- Welche Verhaltensregeln gelten bei Arbeitsunfähigkeit?
- Besteht Anspruch auf ein gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis?
- Wie weit reicht im konkreten Einzelfall das Direktionsrecht des Arbeitgebers und ist dessen Ausübung gerichtlich überprüfbar?
- Wann entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
- Unter welchen Voraussetzungen kann Erziehungsurlaub in Anspruch genommen werden?
- Wie viel Urlaub steht einem Arbeitnehmer zu?
- Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Zahlung von Urlaubsabgeltung?
- Unter welchen Voraussetzungen kann verlangt werden, dass Überstunden geleistet werden und sind diese zu vergüten?
- Ist es sinnvoll, z.B. mit Führungskräften Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und wie sind diese zu gestalten?
Hierbei steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Bieker zuverlässig zur Seite.